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Aktionen im März 2021

Impfung gegen Coronavirus SARS-CoV-2 von engen Kontaktperson einer Schwangeren

https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Gesundheitsschutz/Corona_SM_Impfbescheinigung_Kontaktpersonen-Schwangere.pdf

Als Schwangere kann man bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen, die sich gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 impfen lassen können. Um die Impfberechtigung zu erhalten, muss die Schwangere mit dem obigen Formular die Person benennen. Zudem benötigt es eine Bestätigung der Schwangerschaft. Das Sozialministerium schlug die Herausgabe des Mutterpasses vor. Dies hielt Sambucus e.V. sowie der Kreisverband der Ortenauer Hebammen für kritisch. Denn eine Schwangere sollte weder ihren Mutterpass (auch nicht für kurze Zeit) aus der Hand geben, noch sollten die sensiblen Daten, die dort verzeichnet sind, an Unberechtigte weitergeben werden. Aus diesem Grund wendeten wir uns an das örtliche Gesundheitsamt, das eine schnelle und unkomplizierte Lösung erwirkte. Zitat: »Einen Nachweis, dass die SS vorliegt, benötigt die Registrierung. Die Gynäkologen können das genauso bestätigen oder der Hausarzt und da wir für alle impfberechtigten Prio Bescheinigungen eine Abrechnungsziffer/Zählziffer der KVBW brauchen, reicht das ja auch aus und es entstehen keine Attestkosten für die Schwangeren und der Datenschutz wird nicht verletzt.«


S3-Leitlinie »Vaginale Geburt am Termin«

Bereits im letzten Newsletter berichteten wir von der Einführung der neuen Leitlinie zur Geburt am Termin. Kristin Graf von »Die friedliche Geburt« brachte eine Podcastfolge dazu heraus. Darin spricht sie mit Christiane Schwarz über zentrale Änderungen, die die Leitlinie in Form von Empfehlungen vorschlägt. Ihr könnt den Podcast hier hören:
https://die-friedliche-geburt.de/2021/02/21/171-meditation-liebesbeziehung-♥/

Und wer sich genauer mit der Leitlinie beschäftigen möchte kann sie hier lesen:
https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/015-083k_S3_Vaginale-Geburt-am-Termin_2021-01_1.pdf

Sambucus e.V. wird sich in den kommenden Newslettern mit den Empfehlungen beschäftigen und euch immer wieder darüber informieren. Gerne könnt ihr in Gesprächen und Untersuchungen mit euren Gynäkologinnen und Gynäkologen oder auch bei der Vorstellung in einem der Klinikstandorte über die Empfehlungen und euren damit verbundenen Geburtswünsche sprechen. Es erscheint uns wichtig, dass Gebärende zum Ausdruck bringen, dass sie die Leitlinie kennen und für wichtig erachten. Bei Fragen oder entstandenen Schwierigkeiten könnt ihr euch gerne an uns wenden.

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